Willkommen in der Kanzlei

Uwe Pusch | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Pusch wurde aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts 1999 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

Nach der Fachanwaltsordnung vom 22.03.1999 sind für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

a. besondere theoretische und
b. besondere praktische Erfahrungen

Voraussetzung.

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind die praktischen Erfahrungen in der Regel nachgewiesen, wenn der Rechtsanwalt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 100 Fälle aus festgelegten Bereichen, wobei die Hälfte gerichtliche oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen, selbständig bearbeitet hat.

Zudem sind besondere Kenntnisse in den Bereichen

1. Individualarbeitsrecht ( Abschluss und Änderung des Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsgesetzes und des Sozialversicherungsrechts ),
2. Kollektives Arbeitsrecht ( Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts ),
3. Verfahrensrecht

nachzuweisen.

Zum Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung sind jährliche Fortbildungsveranstaltungen zwingend erforderlich.

 

 

 

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Persönliche Eckdaten

Damit Sie wissen, wer Ihr Gesprächspartner ist:

  • Studium an der Universität Tübingen
  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV
  • Langjähriger Referent in Seminaren zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht



Die Kanzlei wird in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Inken Kronenbitter ausgeübt.